- Beglaubigte Abschrift des Familienbuchs
- Geburtsurkunde
- Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben und kein Familienbuch (nicht Familienstammbuch) geführt wird.
- Personalausweis oder Reisepass
- Falls ein Partner schon verheiratet war, Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners.
- Falls einer von Ihnen ein Kind mit in die Ehe bringt, brauchen Sie die Geburtsurkunde und den Sorgerechtsbescheid.
- Haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie eine Vaterschaftsanerkennung und eine Abstammungsurkunde.